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Start-ups & Existenzgründer

Sie planen eine gewerbliche Existenzgründung oder den Aufbau eines Start-up Unternehmens? Genau in dieser Phase können Sie von uns als erfahrene und kompetente Steuerberater besonders profitieren. Buchhaltungssoftware und Rechnungsprogramme können einen Steuerberater nicht ersetzen. Wir begleiten Sie von der ersten Geschäftsidee über die Erstellung eines Businessplans bis zur erfolgreichen Existenzgründung und stehen Ihnen dann im laufenden Betrieb weiter zur Seite.

Start-up Unternehmen werden meist nach zwei verschiedenen Kriterien unterschieden: Innovativität, also der Neuartigkeit des Produktes, des Marktes oder des kompletten Geschäftsmodells. Das andere Kriterium ist Wachstum, also einer hohen Skalierbarkeit des Geschäftsmodells. Beide Start-up Varianten sind gerade bei Investoren sehr beliebt, vor allem im digitalen Bereich, weshalb wir eine Beratung in der Planungsphase nur empfehlen können.

Wir bieten Existenzgründern folgende Leistungen an:

 

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Ausführliche Gründungsberatung

 

Tiefgehende Erörterung Ihrer Geschäftsidee und Überblick über den weiteren Ablauf des Gründungsprozesses.

Rechtsformwahl

 

Wir klären Sie über die Vor- und Nachteile einer Kapital- oder Personengesellschaft auf, oder ob sich die Form eines Einzelunternehmens empfiehlt.

Eventuell ist es sinnvoll sich schon im Vorfeld für eine Holdingstruktur zu entscheiden.

Prüfen von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

 

Wir überprüfen mit Ihnen welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sich ergeben können, beispielsweise KfW-Mittel oder BAFA-Förderung.

Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Gründungszuschusses bei der Bundesagentur für Arbeit.

Registrierungspflichten

 

Wir übernehmen das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens, um Ihr Unternehmen steuerlich zu registrieren und klären Sie darüber hinaus genau auf welche weiteren gesetzlichen Registrierungspflichten sich für Sie ergeben, wie etwa beim Gewerbeamt oder der IHK.

Steuerliche Gestaltung von Veträgen

 

Wir stellen Ihnen unsere Steuerexpertise zur Verfügung, um Kauf-, Miet, Leasing und besonders Darlehensverträge steuerlich optimal zu gestalten.

Buchführung im laufenden Betrieb

 

Wir klären Sie umfassend über die Aufbewahrungspflichten Ihrer Unterlagen auf und erstellen auf dieser Grundlage Ihre Buchhaltung und Jahresabschlüsse.

Gerne stellen wir Ihnen ein digitales Ablagesystem zur Verfügung, um Ihre Belege dort einfach und übersichtlich zu verwalten.

Kleinunternehmer

 

Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen im Vorjahr nicht über 22.000 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird. Hier ist entscheidend die Kleinunternehmer-Regelung bereits im Gründungsprozess des Unternehmens beim Finanzamt zu beantragen, um von der Pflicht des Ausweises von Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen und deren Abführung an das Finanzamt befreit zu werden. Im Gegenzug entfällt allerdings auch der Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnungen.

In welchen Fällen die Kleinunternehmer-Regelung zu empfehlen ist und wann diese eventuell sogar zu Ihrem Nachteil sein kann, erfahren Sie in einer ausführlichen Gründungsberatung mit einem unserer Steuerberater, der Ihnen die Auswirkungen der Kleinunternehmer-Regelung genau auf Ihre Situation angewendet erläutern wird.

Sie haben weitere Fragen zu unseren Leistungen?