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Influencer & Social-Media

Mit Tiktok, Youtube, Instagram, Twitch, Twitter oder OnlyFans lässt sich leicht Geld verdienen, dafür interessiert sich jedoch auch das Finanzamt. Wir beraten deutschlandweit haupt- und nebenberufliche Influencer, Streamer und Blogger.

Zu Influencern und Streamern wird man fast automatisch und ist sich oft gar nicht bewusst, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss und dass gut gemeinte Verlinkungen seiner Lieblingsprodukte nun als Schleichwerbung ausgelegt werden können.

Während du dich um deine Community und Medienpräsenz kümmerst, erledigen wir deinen „Steuerkram“ – als digitale Kanzlei natürlich komplett digital.

Wir klären dich gerne über Steuerpflicht, Steuerfallen, gewerbliche und steuerliche Registrierungspflichten und strategische Steueroptimierungen auf.

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Steuerpflichtiges Einkommen

Es reicht bereits aus, wenn Unternehmen Influencern ihre Waren nach dem Werbevideo kostenlos überlassen, ohne dass auch nur ein Cent geflossen ist, um bei Influencern steuerpflichtige Einnahmen auszulösen.

Bei regelmäßigen Einnahmen durch:

  • Affiliate Links
  • Kostenpflichtigen Abos
  • Produktplatzierungen
  • Gesponserten Beiträgen
  • anderen Werbeeinnahmen

unterstellt das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit, die eine Gewerbeanmeldung und in der Folge Zahlungen von Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bedeuten können.

Gewerbliche Einkünfte nach dem EStG

Das Finanzamt geht bei Influencern von einer selbstständigen, nachhaltigen Tätigkeit aus, mit der Absicht Gewinn zu erzielen, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Genau das sind gewerbliche Einkünfte nach §15 EStG.

Registrierungspflicht

Als Influencer müsst ihr euch bei eurem Wohnsitz-Gewerbeamt registrieren, um ein Gewerbe anzumelden.

Außerdem benötigt ihr nun als Unternehmer auch eine Steuernummer, aber das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens machen wir gerne zusammen mit euch, nach einer gründlichen steuerlichen Beratung, um euer Unternehmen steuerlich optimal auszurichten.

Ausnahme: Nichtgewerbliche Einkünfte

Unter besonderen Umständen, wie etwa bei einer journalistischen oder künstlerischen Tätigkeit kann vor dem Finanzamt argumentiert werden, dass es sich bei eurer Tätigkeit um eine freiberufliche und keine gewerbliche Tätiglkeit handelt, was den Vortei hat, dass eure Einkünfte nun nicht der Gewerbesteuer unterliegen würden.

„Spieletester“ üben jedoch keine journalistische Tätigkeit aus, da es keine Diskussion über Ereignisse im politischen, sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Bereich gibt, mit dem Ziel der einen Informationsvermittlung.

Nebenberufliche Einkünfte

Geht ihr hauptberuflich einer regulären Arbeit nach und seid nebenbei Influencer, sind eure Einnahmen aus der Influencertätigkeit bis 410 EUR steuerfrei.

Vorsicht: Trotz eines regulären Jobs, müsst ihr ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen ein Gewerbe anmelden und unterliegt sämtlichen Pflichten eines Unternehmers.

Schleichwerbung

Gerne stellen wir euch unsere Expertise zur Verfügung und klären euch umfassend über eventuelle Schleichwerbung und deren Konsequenzen für euch auf.

Umsatzsteuer

Grundsätzlich erbringt ihr als Unternehmer nun umsatzsteuerpflichtige Leistungen an eure Kunden. Ihr seid verpflichtet euren gewerblichen Kunden nun eine Rechnung mit 19% ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen.

Zum Thema Rechnungserstellung informieren wir euch gerne, damit da keine Fehler passieren.

Aber auch bei Überlassungen von beworbenen Produkten oder Dienstleistungen im Austausch für ein Werbevideo entstehen steuerpflichtige Umsätze und es sind 19% an das Finanzamt abzuführen.

Sonderform Kleinunternehmer

Erzielt ihr Umsätze von weniger als 22.000 EUR im Jahr, kann es vielleicht sinnvoll sein die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen.

Da jedoch auch der Vorsteuerabzug untersagt ist, könnte diese Regelung negative Konsequenzen für euch haben, speziell wenn ihr teures Equipment anschafft.

Im Rahmen der Vorab-Beratung klären wir euch aber über alles auf und finden gemeinsam die beste steuerliche Variante für euch!

Sie haben weitere Fragen zu unseren Leistungen?