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International tax law

Die Globalisierung hat die Wichtigkeit des internationalen Steuerrechts zunehmend in den Fokus gerückt. Gerade wenn es um die Themen Betriebsstätten im Ausland, Besteuerung ausländischer Dividenden oder Lizenzschranke geht, raten wir bereits im Vorfeld dringend zu einer steuerlichen Beratung mit einem unserer Experten für internationales Steuerrecht, um ungewollte negative Effekte zu vermeiden.

Die regelmäßig überarbeiteten Regelungen im AStG, sowie im EstG und KStG machen ebenso regelmäßige Beratungs- und Anpassungsstrategien erforderlich, für die wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen.

Für Unternehmer genau wie für Privatpersonen kann es ohne genaue Kenntnisse der Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Doppelbesteuerungsabkommen schnell zu nicht eingeplanten Steuerzahlungen kommen.

Der konstanten Nachfrage unserer Mandanten bezüglich eines Wohnsitzwechsels in niedrigbesteuernde Gebiete und einer möglichen Wegzugsbesteuerung, vor allem aber die Vermeidung genau dieser, begegnen wir sehr gerne mit einem entsprechenden Beratungsangebot.

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Was ist Wegzugsbesteuerung?

Wegzugsbesteuerung ist die Besteuerung von Vermögenswerten auf Grund der Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Ziel der Wegzugsbesteuerung ist hauptsächlich die Kapitalflucht zu erschweren und sicherzustellen, dass die im Inland gelegten stillen Reserven auch im Inland steuerlich erfasst werden.

Das Besondere an der Wegzugsbesteuerung ist, dass hier nicht realisierte Gewinne, besteuert werden. Das Finanzamt setzt dies in Form eines fiktiven Verkaufs der Anteile am Unternehmen zum normalen Verkehrswert um und unterwirft diesen fiktiven Gewinn der Einkommensteuer. Der Streit mit dem Finanzamt über die Bewertung der stillen Reserven ist folglich unvermeidbar. Die Wegzugsbesteuerung greift bei Privatpersonen unabhängig davon, ob die Anteile im Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehalten werden.

Wann kommt es zu Wegzugsbesteuerung?
  • Wenn Sie in den letzten 12 Jahren zuvor mindestens 7 Jahre lang in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren
  • Wenn Sie mit mindestens 1% an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind
  • Wenn Sie Ihren deutschen Wohnsitz endgültig aufgeben
Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Von der beschränkten Steuerpflicht sind nur Ihre inländischen Einkünfte betroffen, während bei einer unbeschränkten Steuerpflicht das weltweit erwirtschaftete Einkommen der deutschen Besteuerung unterworfen wird.

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit denen Staaten vermeiden, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte in verschiedenen Staaten derselben Steuer unterwerfen müssen.

Ein DBA kommt zur Anwendung, wenn eine Person in einem oder beiden Vertragsstaaten ansässig ist und in dem anderen Staat Einkünfte erzielt.

Verrechnungspreise

Verrechnungspreise und durch Verrechnungspreisgestaltungen mögliche Gewinnverlagerungen ins niedriger besteuernde Ausland geraten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltungen (Stichwort: Base Erosion and Profit Sharing, kurz: BEPS). Nicht selten führt eine unzureichende Berücksichtigung der Bedeutung immaterieller Wirtschaftsgüter zu steuerlichen Anpassungen.

Verstöße gegen die umfassenden Dokumentationsvorschriften für grenzüberschreitende Sachverhalte können für multinationale Unternehmen erhebliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Bei Transfer Pricing Risk Management Projekten können entsprechende Verrechnungspreisrisiken identifiziert, beurteilt und minimiert werden. Adäquates Value Chain Planning erlaubt die Planung und Optimierung der Verrechnungspreise, z. B. im Rahmen der Einführung von Prinzipalstrukturen, der Zentralisierung von Dienstleistungen oder bei der Umgestaltung von Vertriebsstrukturen.

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